sooooooodle, dann sage ich da auch mal etwas zu...
die viel zitierte zulassung durch die DFA, ist so oder so hinfällig...
warum? nun... ganz einfach
(sollte jeder verstehen, der lesen kann)
a) ALLE, AUSNAHMSLOS ALLE farben, die in deutschland von einem inker verwendet oder die in deutschland (zum zwecke des inkens innerhalb deutschlands) hergestellt bzw. vertrieben werden etc, unterliegen zwingend der sog. tätowiermittelverordnung und NICHT irgendwelchen lebensmittelvorschriften!!!
b) die genannte dfa, ist überhaupt nicht in der position, war es auch nie, entsprechende aussagen zu treffen... jedenfalls nicht im bezug auf das inken eines lebenden menschen, denn...
c) die dfa besitzt eine zuständigkeit lediglich dahingehend, dass die verwendung der genannten farbe bei LEBENSMITTELN beurteilt werden kann und darf... und diese lebensmittel sind davon ab, dann im regelfalle bereits nicht mehr lebend
sonst würden sie ja lebenD(s)mittel heissen oder so (wortspiel am rande*g)
d) und letztlich ist diese ganze DFA-zulassungs-geschichte eh für die tonne... und ausnahmslos jedes studio, welches diese farbe(n) verwendet, ist aus professioneller sicht als vollkommen inkompetent zu bezeichnen...
klingt mal wieder hart, aber die wahrheit ist eben keine andere...!!!
achja... ergänzend zu d) hier die erklärung, die keine weitere kommentierung bedarf, warum diese angebliche DFA-zulassung völliger nonsens ist... der von kreativer_nick ja bereits angeschriebene direktor der dfa, wird dies ebenfalls bestätigen dürfen
hier der text einer entsprechenden stellungnahme besagter DFA:
"Falsche Aussagen im Internet über die Zulassung von Tattoofarben durch die Deutsche Forschungsanstalt für Lebensmittechemie
Seit März 2009 enthalten zahlreiche Internetseiten Meldungen, die Deutsche Forschungsanstalt für Lebensmittelchemie hätte Tattoofarben für den Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Diese Angaben entsprechen nicht der Wahrheit!
Die Ursache dieser falschen Darstellung liegt wahrscheinlich in einer Vertauschung von Buchstaben in den Abkürzungen der Institutsnamen der Deutschen Forschungsanstalt für Lebensmittechemie (DFA) und der Food and Drug Administration (FDA) in den Vereinigten Staaten. Letztere ist berechtigt, Zulassungen für Tattoofarben zu erteilen, die Deutsche Forschungsanstalt für Lebensmittelchemie jedoch nicht."
Lassen Sie sich also nicht in die Irre führen, die Anmeldung von Tattoo-Farben und Permanent Make-Up erfolgt ausschließlich beim BVL.
Quelle:
http://ctl-tattoo.net/archive_D_fda.html
anmerkung am rande, auch die fda, ist nicht berechtigt, eine zulassung für deutschland oder ein anderes, nicht der amerikanischen staatsgewalt unterliegendes land auszusprechen, da sie eine amerikanische behörde ist
und auch wenn die usa gerne weltmacht spielen, sind sie (wem auch immer sei dank) nicht "weltcheffe" ... da wären mir auch southpark's "chefkoch" oder "mr. hankey" echt lieber